Fakultätsrat


Jede Fakultät an der Universität Mannheim hat ihren eigenen Fakultätsrat. Die Philosophische Fakultät setzt sich zusammen aus den Fachbereichen Sprach- und Literaturwissenschaften, Geschichte und Altertumswissenschaften und Medien- und Kommunikationswissenschaften. Im Fakultätsrat der Philosophische Fakultät sind daher Vertreter*innen, das heißt Professor*innen, Vertreter*innen des akademischen Mittelbaus und Studierende aller drei Fachbereiche vertreten. Alle Mitglieder des Fakultätsrats sind stimmberechtigt.

Der Fakultätsrat wird in jedem Jahr neu gewählt, jeweils zum Ende des Sommersemesters. Die Amtszeit aller Mitglieder beträgt ein Jahr (01. September bis 31. August), nur das Amt des Dekans, der dem Fakultätsrat vorsitzt, wird auf sechs Jahre besetzt.

Der Fakultätsrat ist zuständig in allen Angelegenheiten, die Forschung und Lehre der Fakultät betreffen und nicht von einzelnen Instituten oder dem Dekan alleine entschieden werden können oder sollen.